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Informationen zum

Eignungsfeststellungsverfahren

an der Fakultät für Informatik für
in den Bachelor-Studiengang Informatik

Verfahren schriftliche Begründung Gespräch Gesprächstermine FAQ

Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens

Die Bewerbung um einen Studienplatz für die Bachelor-Studiengang Informatik erfolgt online über das. Internet-Portal TUMonline.

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie mit dem Online-Antrag beginnen, über die Voraussetzungen zum Studium in Deutschland, die erforderlichen Sprachkenntnisse und das Eignungsfeststellungsverfahren an der Fakulät für Informatik, wie es im folgenden dargestellt wird.

Das Eignungsfeststellungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt:

Stufe 1 des Eignungsfeststellungsverfahrens

Anhand der eingereichten Unterlagen (Zeugnis, schriftliche Begründung, Lebenslauf, etc.) wird eine Vorauswahl getroffen,
  • ob der Studienbewerber/die Studienbewerberin schon aufgrund der eingereichten Unterlagen als geeignet eingestuft werden kann,
  • ob der Studienbewerber/die Studienbewerberin zu einem persönlichen Gespräch mit einem Professor/einer Professorin der Fakultät für Informatik eingeladen wird (Stufe 2 des Verfahrens),
  • oder ob aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht zu erwarten ist, dass der Studienbewerber/die Studienbewerberin die Eignung in Stufe 2 nachweisen kann. In diesem Fall bekommt er/sie einen ablehnenden Bescheid.
Kriterien für die Vorauswahl in Stufe 1 des Verfahrens:
  • zum überwiegenden Teil die Durchschnittsnote im Abiturzeugnis
  • fachspezifischen Einzelnoten. Die einzubeziehenden Einzelnoten umfassen Noten der Fächer Mathematik, der Muttersprache, Englisch und einer bis zum Abitur fortgeführten Naturwissenschaft einschl. Informatik.
Näheres zur Stufe 1 finden Sie in § 5 der Satzung, Fallbeispiele finden Sie hier.

Stufe 2 des Eignungsfeststellungsverfahrens

Der Studienbewerber/die Studienbewerberin wird per E-Mail zu einem persönlichen Gespräch mit einem Professor/einer Professorin der Fakultät für Informatik eingeladen.

Das Gespräch hat eine Dauer von etwa 20 Minuten und soll (unter Berücksichtigung der Abiturnote und der weiteren eingereichten schriftlichen Unterlagen) zeigen, ob der Studienbewerber/die Studienbewerberin erwarten lässt, das angestrebte Informatikstudium erfolgreich abzuschließen.

Der Termin des Gesprächs wird dem Studienbewerber/der Studienbewerberin nach der Vorauswahl verpflichtend mitgeteilt. Wunschtermine können bei der Online-Bewerbung angegeben werden. Ein Anspruch auf einen Wunschtermin oder auf Verschiebung des zugeteilten Termins besteht allerdings nicht.

Näheres zur Stufe 2 finden Sie in § 6 der Satzung, Fallbeispiele finden Sie hier.

Falls bei Stufe 1 oder Stufe 2 des Verfahrens die Eignung des Studienbewerbers/der Studienbewerberin für den angestrebten Studiengang festgestellt wird, ist er/sie für den entsprechenden Studiengang im Wintersemester 2008/2009 zugelassen und kann sich dafür immatrikulieren.
Andernfalls kann er/sie die Eignungsfeststellung einmal wiederholen.

Rechtliches


Servicebüro Informatik - Studium, 20.8.2008