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Informationen zum
Eignungsfeststellungsverfahren
an der Fakultät für Informatik für
in den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens
Die Bewerbung um einen Studienplatz für die Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik
erfolgt online über das.
Internet-Portal TUMonline.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie mit dem Online-Antrag beginnen, über die
Voraussetzungen zum Studium in Deutschland, die erforderlichen
Sprachkenntnisse
und das Eignungsfeststellungsverfahren an der Fakulät für Informatik, wie es im folgenden dargestellt wird.
Das Eignungsfeststellungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt:
Stufe 1 des Eignungsfeststellungsverfahrens
Anhand der eingereichten Unterlagen (Zeugnis, schriftliche Begründung, Lebenslauf, etc.) wird eine Vorauswahl getroffen,
- ob der Studienbewerber/die Studienbewerberin schon aufgrund der
eingereichten Unterlagen als geeignet eingestuft werden kann,
- ob der Studienbewerber/die Studienbewerberin zu einem persönlichen
Gespräch mit einem Professor/einer Professorin der
Fakultät für Informatik eingeladen wird (Stufe 2 des
Verfahrens),
- oder ob aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht zu
erwarten ist, dass der Studienbewerber/die Studienbewerberin die Eignung in Stufe 2
nachweisen kann. In diesem Fall bekommt er/sie einen ablehnenden
Bescheid.
Kriterien für die Vorauswahl in Stufe 1 des Verfahrens:
- zum überwiegenden Teil die
Durchschnittsnote im Abiturzeugnis
- fachspezifischen Einzelnoten.
Die einzubeziehenden
Einzelnoten umfassen Noten der
Fächer Mathematik, der Muttersprache, Englisch und einer bis
zum Abitur fortgeführten
Naturwissenschaft einschl. Informatik.
Näheres zur Stufe 1 finden Sie in § 5 der
Satzung,
Fallbeispiele finden Sie hier.
Stufe 2 des Eignungsfeststellungsverfahrens
Der Studienbewerber/die Studienbewerberin wird per E-Mail zu
einem persönlichen
Gespräch mit einem Professor/einer Professorin der
Fakultät für Informatik eingeladen.
Das Gespräch hat eine Dauer von etwa 20
Minuten und soll (unter Berücksichtigung der
Abiturnote und der weiteren eingereichten schriftlichen Unterlagen)
zeigen, ob der Studienbewerber/die
Studienbewerberin erwarten lässt, das angestrebte Wirtschaftsinformatikstudium
erfolgreich abzuschließen.
Der Termin
des Gesprächs wird dem Studienbewerber/der Studienbewerberin nach der
Vorauswahl verpflichtend mitgeteilt. Wunschtermine können
bei der Online-Bewerbung
angegeben werden. Ein Anspruch auf einen Wunschtermin oder auf
Verschiebung des zugeteilten Termins besteht allerdings nicht.
Näheres zur Stufe 2 finden Sie in § 6 der
Satzung,
Fallbeispiele finden Sie hier.
Falls bei Stufe 1 oder Stufe 2 des Verfahrens die Eignung
des Studienbewerbers/der Studienbewerberin für den angestrebten Studiengang
festgestellt wird, ist er/sie für den entsprechenden
Studiengang im Wintersemester 2008/2009 zugelassen und kann sich
dafür immatrikulieren.
Andernfalls kann er/sie die Eignungsfeststellung einmal wiederholen.
Rechtliches
Servicebüro Informatik - Studium, 20.8.2008
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