 |
EFV-Inf-Seiten
Informationen zu
Studienbewerbung und Eignungsfeststellungsverfahren
an der Fakultät für Informatik im
Master-Studiengang Informatik
Hinweis:Der Master-Studiengang Informatik wurde ab
Studienbeginn Wintersemester
2007/08 auf eine Dauer von 4 Semestern umgestellt.
Damit erreicht der konsekutive Bachelor-/Masterstudiengang Informatik
an
der Technischen Universität München einen
Gesamtumfang von 300 Credits nach dem European Credit Transfer and
Accumulation System (ECTS).
Auch nach der Umstellung können Sie sich im Masterstudiengang
Informatik
für eine eher forschungsorientierte oder für eine
eher
praxisnahe Ausbildungsrichtung entscheiden. Zusätzlich
können Sie
ein Semester an einer ausländischen Universität
verbringen.
Wer sich für den Master-Studiengang Informatik
entscheidet, sollte
über die dafür notwendigen Qualifikationen und
Fähigkeiten verfügen.
Dazu gehören (neben adäquaten Kenntnissen der
englischen Sprache):
- Grundverständnis in abstrakten und logischen
sowie systemorientierten Fragestellungen;
- ausreichendes Durchhaltevermögen und
Problemlösungsverhalten bei komplexen Fragestellungen;
- sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
- praktische Erfahrung im Umfeld der künftigen
Tätigkeiten,
- die Fähigkeit zum Wissenschaftlichen Arbeiten und
- ausreichende Grundkenntnisse in Mathematik und Informatik
aus dem Erststudium.
Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die diese Qualifikationen nicht
bereits durch ihr
Erststudium nachweisen (vgl.
§ 4 der
Fachprüfungsordnung),
führt die Fakultät für Informatik ein
Eignungsfeststellungsverfahren nach Anlage 2 der
Fachprüfungsordnung
durch.
Deshalb wird der
Zulassungsantrag
direkt an die Fakultät
für Informatik gerichtet und muss bereits alle Unterlagen
enthalten, die zur Eignungsfeststellung nötig sind:
- ein tabellarischer Lebenslauf;
- ein Nachweis über einen Hochschulabschluss
gemäß § 4 der Fachprüfungsordnung;
- der Nachweis adäquater Kenntnisse der Englischen
Sprache gemäß § 4 der Fachprüfungsordnung;
- eine maximal 2-seitige schriftliche
Begründung für die Wahl des Studiengangs
und für die Wahl der Hochschule;
- ein in englischer oder deutscher Sprache abgefasster Aufsatz im Umfang
von ca. 1000 Wörtern zu einem vorgegebenen Thema.
(ehem. Themen waren z.B.:
"Auswirkungen des Web 2.0 auf die Informatik-Entwicklungen" und "
Die Beherrschung der zukünftigen Datenexplosion durch die Informatik".
- gegebenenfalls studiengangsspezifische Ausbildungs- und
Arbeitszeugnisse, fachspezifische Zusatzqualifikation wie z.B.
Teilnahme an einem Forschungswettbewerb,
- für ausländische Berwerberinnen und
Bewerber: einen anerkannten Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
(vgl. Informationen
für ausländische Bewerber).
Der Zulassungsantrag
muss für das
Wintersemester bis zum 31. Mai, für das Sommersemester bis zum
30. November
bei der
Fakultät für Informatik eingegangen sein.
Falls ein Eignungsfeststellungsverfahren nötig ist,
wird es folgendermaßen durchgeführt:
- In Stufe 1 des
Eignungsfeststellungsverfahrens wird eine Vorauswahl getroffen,
- ob der Bewerber/die Bewerberin schon aufgrund der
eingereichten Unterlagen als geeignet eingestuft werden kann,
- ob der Bewerber/die Bewerberin zu einem persönlichen
Gespräch an die Fakultät für
Informatik eingeladen wird (Stufe 2 des Verfahrens),
- oder ob aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht zu
erwarten ist, dass der Bewerber/die Bewerberin die Eignung in Stufe 2
nachweisen kann. In diesem Fall bekommt er/sie einen ablehnenden
Bescheid.
- In Stufe 2 des
Eignungsfeststellungsverfahrens wird der Bewerber/die Bewerberin zu
einem persönlichen
Gespräch an die Fakultät für
Informatik eingeladen.
- Das Gespräch hat eine Dauer von etwa 20 bis
30 Minuten und soll zeigen, ob der Bewerber/die Bewerberin erwarten
lässt, das angestrebte Studium der Informatik
abzuschließen.
Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst im Master-Studiengang
Informatik vermittelt werden sollen, sind dabei nicht entscheidend.
- Der Termin
des Gesprächs wird dem Bewerber/der Bewerberin nach der
Vorauswahl verpflichtend mitgeteilt. Ist der Bewerber/die Bewerberin
aus nicht von ihm/von ihr zu vertretenden Gründen an einer
Teilnahme verhindert, kann ein Nachtermin festgelegt werden.
Wunschtermine können auf dem Antragformular
angegeben werden, ein Anspruch auf einen Wunschtermin oder auf
Verschiebung des zugeteilten Termins besteht allerdings nicht.
- Falls bei Stufe 1 oder Stufe 2 des Verfahrens die Eignung
des Bewerbers/der Bewerberin für den Master-Studiengang
festgestellt wird, ist er/sie für diesen Studiengang für dieses Semester zugelassen und kann sich dafür
immatrikulieren.
Andernfalls kann er/sie die Eignungsfeststellung einmal wiederholen.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ, viele Ihrer Fragen lassen sich hier schon im Vorfeld klären
Studiensekretariat
Informatik, 13.12.2007
|