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Informationen zu

Studienbewerbung und Eignungsfeststellungsverfahren

an der Fakultät für Informatik im Master-Studiengang Informatik



Hinweis:Der Master-Studiengang Informatik wurde ab Studienbeginn Wintersemester 2007/08 auf eine Dauer von 4 Semestern umgestellt. Damit erreicht der konsekutive Bachelor-/Masterstudiengang Informatik an der Technischen Universität München einen Gesamtumfang von 300 Credits nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Auch nach der Umstellung können Sie sich im Masterstudiengang Informatik für eine eher forschungsorientierte oder für eine eher praxisnahe Ausbildungsrichtung entscheiden. Zusätzlich können Sie ein Semester an einer ausländischen Universität verbringen.
Wer sich für den Master-Studiengang Informatik entscheidet, sollte über die dafür notwendigen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen. Dazu gehören (neben adäquaten Kenntnissen der englischen Sprache):
  • Grundverständnis in abstrakten und logischen sowie systemorientierten Fragestellungen;
  • ausreichendes Durchhaltevermögen und Problemlösungsverhalten bei komplexen Fragestellungen;
  • sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
  • praktische Erfahrung im Umfeld der künftigen Tätigkeiten,
  • die Fähigkeit zum Wissenschaftlichen Arbeiten und
  • ausreichende Grundkenntnisse in Mathematik und Informatik aus dem Erststudium.
Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die diese Qualifikationen nicht bereits durch ihr Erststudium nachweisen (vgl. § 4 der Fachprüfungsordnung), führt die Fakultät für Informatik ein Eignungsfeststellungsverfahren nach Anlage 2 der Fachprüfungsordnung durch.

Deshalb wird der Zulassungsantrag direkt an die Fakultät für Informatik gerichtet und muss bereits alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsfeststellung nötig sind:

  • ein tabellarischer Lebenslauf;
  • ein Nachweis über einen Hochschulabschluss gemäß § 4 der Fachprüfungsordnung;
  • der Nachweis adäquater Kenntnisse der Englischen Sprache gemäß § 4 der Fachprüfungsordnung;
  • eine maximal 2-seitige schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs und für die Wahl der Hochschule;
  • ein in englischer oder deutscher Sprache abgefasster Aufsatz im Umfang von ca. 1000 Wörtern zu einem vorgegebenen Thema.
    (ehem. Themen waren z.B.: "Auswirkungen des Web 2.0 auf die Informatik-Entwicklungen" und " Die Beherrschung der zukünftigen Datenexplosion durch die Informatik".
  • gegebenenfalls studiengangsspezifische Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, fachspezifische Zusatzqualifikation wie z.B. Teilnahme an einem Forschungswettbewerb,
  • für ausländische Berwerberinnen und Bewerber: einen anerkannten Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (vgl. Informationen für ausländische Bewerber).
Der Zulassungsantrag muss für das Wintersemester bis zum 31. Mai, für das Sommersemester bis zum 30. November bei der Fakultät für Informatik eingegangen sein.

Falls ein Eignungsfeststellungsverfahren nötig ist, wird es folgendermaßen durchgeführt:

  • In Stufe 1 des Eignungsfeststellungsverfahrens wird eine Vorauswahl getroffen,
    • ob der Bewerber/die Bewerberin schon aufgrund der eingereichten Unterlagen als geeignet eingestuft werden kann,
    • ob der Bewerber/die Bewerberin zu einem persönlichen Gespräch an die Fakultät für Informatik eingeladen wird (Stufe 2 des Verfahrens),
    • oder ob aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht zu erwarten ist, dass der Bewerber/die Bewerberin die Eignung in Stufe 2 nachweisen kann. In diesem Fall bekommt er/sie einen ablehnenden Bescheid.
  • In Stufe 2 des Eignungsfeststellungsverfahrens wird der Bewerber/die Bewerberin zu einem persönlichen Gespräch an die Fakultät für Informatik eingeladen.
    • Das Gespräch hat eine Dauer von etwa 20 bis 30 Minuten und soll zeigen, ob der Bewerber/die Bewerberin erwarten lässt, das angestrebte Studium der Informatik abzuschließen.
      Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst im Master-Studiengang Informatik vermittelt werden sollen, sind dabei nicht entscheidend.
    • Der Termin des Gesprächs wird dem Bewerber/der Bewerberin nach der Vorauswahl verpflichtend mitgeteilt. Ist der Bewerber/die Bewerberin aus nicht von ihm/von ihr zu vertretenden Gründen an einer Teilnahme verhindert, kann ein Nachtermin festgelegt werden.
      Wunschtermine können auf dem Antragformular angegeben werden, ein Anspruch auf einen Wunschtermin oder auf Verschiebung des zugeteilten Termins besteht allerdings nicht.
  • Falls bei Stufe 1 oder Stufe 2 des Verfahrens die Eignung des Bewerbers/der Bewerberin für den Master-Studiengang festgestellt wird, ist er/sie für diesen Studiengang für dieses Semester zugelassen und kann sich dafür immatrikulieren.
    Andernfalls kann er/sie die Eignungsfeststellung einmal wiederholen.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ, viele Ihrer Fragen lassen sich hier schon im Vorfeld klären


Studiensekretariat Informatik, 13.12.2007