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EFV-Inf-Seiten
Informationen zu
Studienbewerbung und Eignungsfeststellungsverfahren
an der Fakultät für Informatik im Master-Studiengang
Wirtschaftsinformatik
Hinweis: Der Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik wird ab
Studienbeginn Sommersemester 2008 auf eine Dauer von 4 Semestern umgestellt.
Damit erreicht der konsekutive Bachelor-/Masterstudiengang Informatik
an
der Technischen Universität München einen
Gesamtumfang von 300 Credits nach dem European Credit Transfer and
Accumulation System (ECTS).
Wer sich für den Master-Studiengang
Wirtschaftsinformatik
entscheidet, sollte
über die dafür notwendigen Qualifikationen und
Fähigkeiten verfügen.
Dazu gehören (neben adäquaten Kenntnissen der
englischen Sprache):
- Grundverständnis in abstrakten und logischen,
ökonomischen und organisatorischen sowie systemorientierten
Fragestellungen;
- ausreichendes Durchhaltevermögen und
Problemlösungsverhalten bei komplexen Fragestellungen;
- sprachliche Ausdrucksfähigkeit;
- praktische Erfahrung im Umfeld der künftigen
Tätigkeiten;
- die Fähigkeit zum Wissenschaftlichen Arbeiten und
- ausreichende Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre,
Mathematik und Informatik aus dem Erststudium.
Deshalb müssen Bewerber/Bewerberinnen für diesen
Studiengang neben einem geeigneten Hochschulabschluss
und adäquaten Kenntnissen der englischen Sprache nach
§ 4 der
Fachprüfungsordnung
auch ihre besondere Eignung für diesen Studiengang nachweisen.
Dafür führt die Fakultät
für Informatik ein
Eignungsfeststellungsverfahren durch, das folgendermaßen
aufgebaut ist:
- Statt eines Zulassungsantrages stellt ein
Studienbewerber/eine Studienbewerberin einen Antrag auf
Eignungsfeststellung:
Dieser Antrag muss für das Wintersemester bis zum 31. Mai,
für das Sommersemester bis zum 30. November im
Studiensekretariat der Fakultät für Informatik
eingegangen
sein.
Dem Antrag ist beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Nachweis über einen Hochschulabschluss
gemäß § 4 der Fachprüfungsordnung,
- der Nachweis adäquater Kenntnisse der
Englischen Sprache gemäß § 4 der Fachprüfungsordnung,
- eine maximal 2-seitige schriftliche
Begründung für die Wahl des Studiengangs und
für die Wahl der Hochschule.
- ein in englischer oder deutscher Sprache abgefasster
Aufsatz im Umfang von ca. 1000 Wörtern zu einem vorgegebenen
Thema.
- Gegebenenfalls studiengangsspezifische Ausbildungs-
und Arbeitszeugnisse, fachspezifische Zusatzqualifikation wie z.B.
Teilnahme an einem Forschungswettbewerb.
- In Stufe 1 des
Eignungsfeststellungsverfahrens wird eine Vorauswahl getroffen,
- ob der Bewerber/die Bewerberin schon aufgrund der
eingereichten Unterlagen als geeignet eingestuft werden kann,
- ob der Bewerber/die Bewerberin zu einem
persönlichen Gespräch an die Fakultät
für Informatik eingeladen wird (Stufe 2 des Verfahrens),
- oder ob aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht zu
erwarten ist, dass der Bewerber/die Bewerberin die Eignung in Stufe 2
nachweisen kann. In diesem Fall bekommt er/sie einen ablehnenden
Bescheid.
- In Stufe 2 des
Eignungsfeststellungsverfahrens wird der Bewerber/die Bewerberin zu
einem persönlichen Gespräch an die Fakultät
für Informatik eingeladen.
- Das Gespräch hat eine Dauer von etwa 20 bis
30 Minuten und soll zeigen, ob der Bewerber/die Bewerberin erwarten
lässt, das angestrebte Studium der Wirtschaftsinformatik
abzuschließen.
Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst im Master-Studiengang
Wirtschaftsinformatik vermittelt werden sollen, sind dabei nicht
entscheidend.
- Der Termin des Gesprächs wird dem
Bewerber/der Bewerberin nach der Vorauswahl verpflichtend mitgeteilt.
Ist der Bewerber/die Bewerberin aus nicht von ihm/von ihr zu
vertretenden Gründen an einer Teilnahme verhindert, kann ein
Nachtermin festgelegt werden.
Wunschtermine können auf dem Antragformular angegeben werden,
ein Anspruch auf einen Wunschtermin oder auf Verschiebung des
zugeteilten Termins besteht allerdings nicht.
- Falls bei Stufe 1 oder Stufe 2 des Verfahrens die Eignung
des Bewerbers/der Bewerberin für den Master-Studiengang
Wirtschaftsinformatik festgestellt wird, ist er/sie für diesen
Studiengang für dieses Semester zugelassen und kann sich
dafür immatrikulieren.
Andernfalls kann er/sie die Eignungsfeststellung einmal wiederholen.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ, viele Ihrer Fragen lassen sich hier schon im Vorfeld klären
Studiensekretariat
Informatik, 19.06.2007
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